gültig für die Trainertätigkeit als Einzelunternehmer von Sven Kosch und seinem Trainerteam
-
nachstehend als Trainer oder Dienstleister bezeichnet
-
welche beim TC Fürstenfeldbruck e.V. Tennistraining geben.
§1 Leistungsgegenstand
1.1 Der Trainer verpflichtet sich, den Trainingsteilnehmer im Rahmen der individuell
vereinbarten Trainingstätigkeit auszubilden. Im Falle seiner
unvermeidbaren Abwesenheit ist der Trainer berechtigt, einen entsprechenden Vertreter
als Trainer zu bestimmen und einzusetzen und damit die Dienstleistung auf diesen zu
übertragen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Leistung nur durch den mündlich
oder schriftlich angemeldeten Trainingsteilnehmer persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten. Diese beinhalten sämtliche
Vor- und Nachbereitungstätigkeiten (Aufräumarbeiten, Abziehen usw.).
1.4 Im Fall von Umweltereignissen, die nicht in der Macht des Trainers stehen (z.B. Sturm, Regen) gilt
eine Trainingsleistung nach 30 Minuten als vollständig erbracht.
1.5 Trainingsinhalte und Trainingsziele während der einzelnen Trainingseinheiten bestimmt ausschließlich der Trainer.
Sie können aber zu beliebigem Zeitpunkt vor einer Trainingseinheit abgesprochen werden.
§ 2 Entgelt und Inkasso
2.1 Das Entgelt für das jeweilige Trainingsprogramm wird im Vorhinein festgelegt. Eine Einzelstunde kostet 50,00€ pro 60 Minuten.
Gruppenstunden sind als solche zu sehen, sofern zwei oder mehr Personen trainiert werden. Für diese Einheit beträgt der zu entrichtenden
Betrag 58,00€ pro 60 Minuten. Der Preis für die Ballschulenstunden ist pro Person fest.
2.2 Das festgelegte Entgelt versteht sich immer ohne Miete und sonstige Gebühren für Tennisplätze, Räumlichkeiten,
Einrichtungen, Geräte oder Ähnliches. Diese sind vom Dienstleistungsnehmer oder Trainingsteilnehmer an den jeweiligen Vermieter / Eigentümer
direkt zu entrichten. Bei Mitgliedern eines Vereins fallen grundsätzlich keine weiteren Kosten für Miete o.ä. an.
2.3 Bei Trainingsblöcken über mehrere Tage oder Trainingskursen über mehrere Wochen wird das vereinbarte Trainingsentgelt jeweils für eine Monatseinheit von 4 Stunden am Anfang des Monats fällig.
2.4 Bei Buchung von sich wiederholenden Trainings (z.B. Einzel- oder Gruppentraining über die gesamte Saison) kann nur die komplette Saison
gebucht werden. Ein vorzeitiger Ausstieg vor dem letzten Trainingstermin ist nicht möglich.
§ 3 Aufsichtspflicht und Haftungsausschluss
3.1 Die Aufsichtspflicht des Trainers bezieht sich ausschließlich auf die direkte Dauer des Trainings (Trainerstunde,
Trainingseinheit). Der Trainer übernimmt vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten.
Dies gilt ebenso bei vorzeitigem Abbruch des Trainings aufgrund besonderer Umstände (Verletzungen, wetterbedingter Abbruch,
Ausschluss vom Training usw.). Vor Beginn und nach Beendigung der direkten Trainingsdauer, liegt die
Aufsichtspflicht für Minderjährige somit beim Dienstleistungsnehmer oder den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern.
Dies ist ebenso der Fall, wenn der Trainer zu Beginn des Trainings nicht anwesend ist bzw. das Training, aus welchen
Gründen auch immer, nicht durchführen kann.
3.2 Die Dienstleistungsnehmer, Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter müssen die minderjährigen Trainingsteilnehmer darauf
hinweisen, dass sie den Trainingsbereich nicht ohne vorherige Erlaubnis verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers
Folge zu leisten haben. Indes übernimmt der Trainer keine Aufsicht und Haftung, wenn der Trainingsteilnehmer (auch mit Erlaubnis)
den Trainingsbereich verlässt.
3.3 Die Haftung des Trainers für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
3.4 Die Bestimmungen der Punkte 3.1. bis 3.4 gelten insbesondere ebenso für die Teilnahme an Kursen (z.B. Saison) und Camps. Die
Dienstleistungsnehmer, Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter müssen hierbei selbst verantworten, in wie weit sie den
Minderjährigen unbeaufsichtigte Freiheiten außerhalb der direkten Trainingsdauer (Trainerstunde, Trainingseinheit)
gewähren.
§ 4 Ausschluss vom Training
4.1 Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer*innen (auch aus Gruppen) auszuschließen, wenn diese*r, trotz Ermahnung, den Anweisungen des
Trainers nicht Folge leistet oder das Training stört. Dies gilt insbesondere für minderjährige Trainingsteilnehmer*innen. Eltern bzw. die
gesetzlichen Vertreter willigen in einem solchen Fall hiermit ein,
dass Minderjährige im Trainingsbereich bleiben müssen, bis die Trainerstunde oder Trainingseinheit zu Ende ist.
Vorzeitiges Verlassen des Trainingsbereiches bedeutet auch in diesen Fall den Ausschluss von Aufsicht und Haftung
für den Trainer.
4.2 Im Falle eines Ausschlusses vom Training, besteht kein Erstattungsanspruch, weder für das Gesamtpaket der
gebuchten Trainingseinheiten (Tag, Trainingsblock, Saison-Kurs, Camp) noch für die einzelne Trainingsstunde.
§ 5 Ausgefallene Stunden
5.1 Nicht wahrgenommene Stunden von Seiten des Trainingsteilnehmenden, die nicht rechtzeitig abgesagt worden sind,
werden vom Trainer nicht nachgeholt oder erstattet und sind somit an den zu zahlen.
5.2 Sofern vereinbarte Trainingstermine von den Trainingsteilnehmern nicht eingehalten werden können, muss der Trainer
unverzüglich informiert werden. Das von Seiten der Trainingsteilnehmer oder des Dienstleistungsnehmers abgesagte
Training (auch bei Krankheit) entbindet den Dienstleistungsnehmer nicht von der Verpflichtung, das gesamte Entgelt
(auch für gebuchte Gesamtpakete) zu zahlen. Der Anspruch des Trainers auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten.
Die Trainingsteilnehmer haben dann keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung.
5.3 Sollte vom Trainer eine Stunde abgesagt werden, haben die Trainingsteilnehmer Anspruch auf eine Ersatzstunde oder
der Dienstleistungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung des Entgeltes, welches anteilig auf die abgesagte Stunde entfällt.
5.4 Einzeltraining ist spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, ansonsten ist die Stunde kostenpflichtig.
Dies gilt nur für Einzelbuchungen und nicht für über längere Zeiten gebuchte Trainingskurse.
Rechtzeitig bis 24 Stunden vor dem Spieltermin abgesagte Einzelstunden, werden auf Wunsch und nach vorheriger
Absprache und Möglichkeit nachgeholt. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt die
Leistungsverpflichtung des Trainers, aber auch dessen Anspruch auf Entgelt für die ausgefallene Stunde.
5.5 Witterungsbedingt ausgefallene Stunden werden nachgeholt.
5.5a Sollten 2 angebotene Termine von dem Trainingsteilnehmenden abgelehnt werden, wird die Stunde zu 50% zurückgezahlt.
5.5b Sollte eine Terminfindung für eine Nachholstunde von den Leistungserbringern nicht angeboten werden können, wird die Stunde zu 100% zurückgezahlt.
5.5c Sollte eine Stunde aus Gründen, die weder vom Trainingsteilnehmenden, noch vom Trainer verursacht sind, nicht nachtgeholt werden können (z.B. Regen am Nachholspieltag),
so wird die Stunde zu 50% (geteiltes Risiko) zurückgezahlt.
§ 6 Mängelrügen
6.1 Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens 48h nach dem Training schriftlich mitzuteilen.
6.2 Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Gegenständen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung
als erbracht, etwaige Mängelrügen und Gewährleistungen sind dann ausgeschlossen.
§ 7 Anzeigepflicht & persönliche Absicherung
7.1 Dienstleistungsnehmer und Trainingsteilnehmer*in haben dafür zu sorgen, dass für die Dauer des jeweiligen Trainings der*die Trainingsteilnehmer*in Kranken-,
Haftpflicht- und Unfall- versichert ist sowie weder von dessen, noch von ärztlicher Seite aus gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Bedenken vorliegen oder
bestehen.
§ 8 Akzeptanz der AGB
Die Dienstleistungsnehmer (bei minderjährigen Personen die gesetzlichen Vertreter) und Trainingsteilnehmer*innen akzeptieren mit der schriftlichen Anmeldung zum gewählten Training –unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Stand: 15. Februar 2022